VOLLKASKO:
*** Unsere Preise verstehen sich inklusive Vollkasko und es wird keine Befreiungsgebühr erhoben.
*** Damit die Vollkaskoversicherung gültig ist; Bei jedem Unfall oder Schaden (auch Reifen-, Glas-, Scheinwerferschäden) ist ein Unfall-/Schadensbericht der Polizei oder ein beidseitiger Bericht der am Unfall beteiligten Fahrzeuge erforderlich.
Einseitige Schäden und jegliche Todesfälle, Verletzungen, Alkohol usw. In solchen Fällen sollte unbedingt die Polizei gerufen werden.